BaWü: Neue Grenzwerte für Beschränkungen für Ungeimpfte
Gepostet am 09 September, 2021
Von diesem Montag an drohen ungeimpften Erwachsenen neue Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg. Das Land hat sich in seinem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt, ab denen diese Beschränkungen gelten sollen. Demnach, soll eine erste Warnstufe gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Werden diese Werte überschritten, sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Bei 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen oder bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 will das Land die Alarmstufe auslösen. Dann soll im Südwesten die 2G-Regel gelten. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Im Moment gilt die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen. Die Verordnung soll voraussichtlich am 13. September in Kraft treten.